Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
16.02.2026

So viel Schnee und Eisglätte wie Anfang dieses Jahres gab es in Berlin seit 2010 nicht mehr. Vermutlich deshalb waren viele Grundstückseigentümer auch nicht ordnungsgemäß auf den Winterdienst vorbereitet, obwohl sie zu dessen Durchführung verpflichtet sind. Zahlreiche Glätteunfälle waren die Folge. Näheres zum diesjährigen Winterdienst in Höhenschönhausen und Lichtenberg erfuhren die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold nach einer Schriftlichen Anfrage an den Senat.
Wer für die Beräumung von Gehwegen, Radwegen und kombinierten  Geh- und Radwegen im Land Berlin zuständig ist, sei eindeutig geregelt, teilt die  Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit. Antworten auf alle Fragen dazu finden sich unter anderem auf der Website https://www.bsr.de/winterdienstpflichten#hl_e5aeae96. Demnach ist die BSR für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen zuständig. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind indes die Anlieger verantwortlich. Dazu zählen unter anderem Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter und Pächter, wenn diese Aufgabe im Mietvertrag auf sie übertragen wurde. „Auf Flächen, die sich im Eigentum der S-Bahn Berlin GmbH und der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) befinden, sind die Unternehmen im Rahmen ihrer privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht für den Winterdienst verantwortlich“, so die Senatsverwaltung.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang aber mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wie der Howoge aus? „Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind als Eigentümer von Grundstücken zum Winterdienst auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen vor ihren Grundstücken verpflichtet“, informiert die Senatsverwaltung. Das sei verbindlich im Straßenreinigungsgesetz geregelt. Was die Radwege vor diesen Grundstücken betrifft so gilt: Sofern der Radweg ausgewiesen, ausgebaut und mit Kehrmaschine befahrbar ist, wird er von der BSR vom Schnee beräumt.
Wie die vergangenen Wochen zeigte, klappte der Winterdienst in Hohenschönhausen alles andere als reibungslos. Deshalb möchten Danny Freymark und Martin Pätzold wissen: Welche Aufgabe kommt den Bezirken bei der Kontrolle und Durchsetzung der Räum- und Streupflichten gegenüber Anliegern zu? Dazu heißt es von der Senatsverwaltung: „Die Kontrolle und Durchsetzung der Räum- und Streupflicht obliegt den Ordnungsämtern der Bezirke. Die Ordnungsämter überprüfen die Winterdienstpflichten der Anlieger im Rahmen ihrer Kapazitäten.“
Dazu teilt das Ordnungsamt Lichtenberg, das um Stellungnahme gebeten wurde, unter anderem mit: „Alle Meldungen über fehlenden/ unzureichenden Winterdienst, die per E-Mail, SMS oder telefonisch bei der Leitstelle des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) eingehen werden in Anliegen bearbeitet. Das Ordnungsamt bekommt Meldungen durch Beschwerdeführende, die der Außendienst des AOD vor Ort überprüft und bei vorgefundenen Mängeln weitere Maßnahmen veranlasst.“ Sollte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass keine Verbesserung der Verhältnisse vorliegt, werde eine Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt vorgenommen. In der Regel wird dann die BSR beauftragt, den Winterdienst durchzuführen. Allein in diesem Winter 2025/26 sind im Bezirk Lichtenberg bisher 393 Meldungen beim AOD eingegangen, sechs Ersatzvornahmen mussten danach vorgenommen werden.
Anders als auf Straßen, Gehwegen und Radwegen sieht es in Grünanlagen aus. In diesen besteht grundsätzlich keine Winterdienst-Pflicht gemäß Grünanlagengesetz. Wenige wichtige Verbindungen in Lichtenberger Grünanlagen werden trotzdem im Auftrage des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) geräumt bzw. bestreut. Wurde nicht geräumt oder gestreut bzw. besteht ein Mangel, so wird dieser an die beauftragte Firma gemeldet. Innerhalb einer Stunde muss die Firma den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. Ist es allerdings notwendig eine Ersatzvornahme durchzuführen, weil die Firma ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkam, wird diese umgehend vorgenommen. „Seit dem 2. Februar 2026 führt das SGA unentwegt an sehr vielen Stellen Ersatzvornahmen durch“, informiert das Bezirksamt weiter.
Letztlich möchten die beiden Hohenschönhausener Abgeordneten wissen: Welche Möglichkeit gibt es für Privatpersonen, Streugut von öffentlichen Stellen kostenfrei oder gegen geringes Entgelt zu erhalten? Darauf antwortet der Senat: „Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben zur Unterstützung des Winterdienstes begonnen, Streugut für die Bezirke und für die Anlieger kostenlos zur Verfügung zu stellen.“
Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten www.bsr.de/streumittel-abgabe-an-bezirke-und-private-anlieger und www.bsr.de/hilfsangebot-fuer-private-anlieger-mit-streumitteln.