Kann eine Einbahnstraßenregelung Abhilfe schaffen?

Kann eine Einbahnstraßenregelung Abhilfe schaffen?
31.01.2026

Die Straßenbahnlinie M5 verbindet Hohenschönhausen mit der Berliner Innenstadt. Vor allem in der Rushhour sind die Bahnen voll besetzt. Um das Fahrgastaufkommen bewältigen zu können, hat die BVG diese Linie bereits vor einiger Zeit in der Hauptverkehrszeit vom Takt her verstärkt. Regulär verkehrt die M5 in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt zwischen Zingster Straße und Hauptbahnhof sowie inzwischen alle fünf Minuten zwischen Zingster Straße und Landsberger Allee/ Petersburger Straße. Allerdings kommt es immer wieder zu Verzögerungen im Verkehrsablauf auf der Linie M5, weil es zu Staus in der Konrad-Wolf-Straße kommt.
Abgeordnetenhausmitglied Prof. Dr. Martin Pätzold wollte deshalb mit einer Schriftlichen Anfrage vom Senat erfahren: Ist es verkehrstechnisch möglich und sinnvoll, die Altenhofer Straße als Einbahnstraße auszuweisen, sodass der Autoverkehr nicht mehr in die Konrad-Wolf-Straße einbiegen kann? Dann würde die Linie M5 in diesem Bereich weniger ausgebremst werden.
„Verkehrstechnisch würde eine Einbahnstraßenregelung zu einer Mehrbelastung der Anlieger und umliegender Straßen führen“, heißt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Dem Senat sind auch „keine Problemlagen an der Kreuzung Konrad-Wolf-Straße/ Altenhofer Straße bekannt“, die eine entsprechende Untersuchung der Situation nahelegen würden.
Kann der Senat aber einschätzen, welche Auswirkungen solch eine Einbahnstraßenregelung auf den Verkehrsfluss und die Stausituation der M5 im Bereich der Konrad-Wolf-Straße haben würde? hakt Martin Pätzold nach. Nach Stellungnahme von BVG und Bezirksamt teilt die Senatsverwaltung mit: „Dem Senat liegen keine für eine solche Einschätzung erforderlichen Daten vor.“ Ohne entsprechende Untersuchungen könnten „daher keine verlässlichen Aussagen zu der erfragten Prognose getätigt werden.“