Grund­si­che­rung für arbeit­su­chen­de Aus­län­der

Grund­si­che­rung für arbeit­su­chen­de Aus­län­der
11.11.2016

206. Sit­zung des Deut­schen Bun­des­ta­ges vom 11. Novem­ber 2016

Sehr geehr­te Frau Prä­si­den­tin! Sehr geehr­te Damen und Her­ren! Ich glau­be, mit dem Gesetz heu­te leis­ten wir einen wich­ti­gen Bei­trag für die Akzep­tanz der Euro­päischen Uni­on. Das Par­la­ment hat sich mit die­sem Ge­setzesvorschlag sehr schnell und in prag­ma­ti­scher Wei­se aus­ein­an­der­ge­setzt. Vor gen­au drei Wochen haben wir ihn hier das ers­te Mal debat­tiert. Am Mon­tag fand die Anhö­rung statt. Sie hat ein sehr dif­fe­ren­zier­tes Bild gezeich­net. Es gab Sach­verständige, Frau Zim­mer­mann, die durch­aus einen Hin­ter­grund hat­ten, der eher bei Ihnen war, die den Ge­setzentwurf als nicht ver­fas­sungs­ge­mäß und nicht euro­parechtskonform bezeich­net haben. Dann gab es aber auch Sach­ver­stän­di­ge – das gehört zur kom­plet­ten Wahr­heit dazu –, wie ein Dr. Gro­th und Herr Dol­lin­ger, zwei ehren­wer­te Per­sön­lich­kei­ten, die gesagt haben: Das Gesetz ist ver­fas­sungs­ge­mäß, es ist euro­pa­rechts­kon­form. – Des­halb brin­gen wir das auf den Weg, und es ist auch gut so, dass wir das so tun.

Wir ver­fol­gen damit drei Zie­le. Das ers­te ist: Wir wol­len unser Sozi­al­sys­tem vor Miss­brauch schüt­zen. Es geht dar­um, dass wir die Kom­mu­n­en ent­las­ten, die der­zeit kei­ne Rechts­si­cher­heit haben und auf die gera­de in Bal­lungs­ge­bie­ten hohe Kos­ten zukä­men. Auch der Bund, ins­be­son­de­re mein Kol­le­ge Jens Spahn, freut sich darü­ber, dass er Aus­ga­ben in Zukunft kla­rer pla­nen kann. Zwei­tens regeln wir damit, dass der Grund­satz »For­dern und För­dern« gilt. Nach fünf Jah­ren Auf­ent­halt hier gibt es einen Leis­tungs­an­spruch. Dies ent­spricht dem Grund­satz »For­dern und För­dern«. Das ist eine wich­ti­ge und kla­re Rege­lung, mit der wir Trans­pa­renz und Sicher­heit schaf­fen. Sie schrei­ben in Ihrem Entschließungs­antrag ja auch, durch die Gerichts­ur­tei­le sei­en wir dazu ver­pflich­tet. Wir schaf­fen sie anders, als Sie sich das vor­stel­len, aber aus unse­rer Sicht abso­lut nach­voll­zieh­bar. Drit­tens. Mit die­sem Gesetz haben wir für die aufsto­ckenden Leis­tun­gen noch kei­ne abschlie­ßen­de »glückli­che« Rege­lung, weil wir sie ver­mut­li­ch noch nicht eu­roparechtskonform hin­be­kom­men haben. Des­we­gen hat mein Kol­le­ge Mat­thi­as Zim­mer den Spre­cher für Ange­legenheiten der Euro­päi­schen Uni­on, Micha­el Stüb­gen, immer wie­der dar­auf hin­ge­wie­sen, dass wir natür­li­ch auch dar­über dis­ku­tie­ren müs­sen, wie es uns gelingt, über die auf­sto­cken­den Leis­tun­gen bei sehr geringfügi­ger Beschäf­ti­gung oder Selbst­stän­dig­keit wei­ter in den Genuss von Sozi­al­leis­tun­gen zu kom­men. Wir müs­sen gucken, ob wir das im natio­na­len Recht ver­nünf­tig lösen kön­nen. Das ist eine Her­aus­for­de­rung, die wir aus die­ser Gesetz­ge­bung mit­neh­men müs­sen.

Im Gro­ßen und Gan­zen zeigt sich, dass wir die Punk­te aus der Anhö­rung prag­ma­ti­sch, sehr schnell und zielstre­big in den Geset­zes­text auf­ge­nom­men haben und damit das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren heu­te abschlie­ßen kön­nen. Die Sach­ver­stän­di­gen, bei­spiels­wei­se der BDA, aber auch der Agen­tur für Arbeit, haben deut­li­ch gemacht, dass die Frei­zü­gig­keit, der posi­ti­ve Weg nach Deutsch­land, damit nicht ein­ge­schränkt wird. Der Vor­schlag, den wir heu­te unter­brei­ten, ist sehr aus­ge­wo­gen. Viel­leicht ent­schei­det sich die Oppo­si­ti­on ja doch, mit­zu­stim­men. Das wäre ein guter Bei­trag dazu, die Euro­päi­sche Uni­on ein Stück sozia­ler und gerech­ter zu machen. Vie­len Dank.