Nach 15 Jahren hatte Berlin Anfang des Jahres wieder einmal eine richtige, länger anhaltende Winterwitterung. Die sorgte dafür, dass die Zahl der Schlaglöcher auf den Straßen in den vergangenen Wochen stetig zunahm. Vor allem auf Straßen, die sowieso schon stark sanierungsbedürftig sind, verschlechterte sich der Zustand der Fahrbahndecke weiter. Doch wie können die betreffenden Straßen in Hohenschönhausen rasch wieder verkehrssicher gemacht werden? Das wollten die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold mit einer Schriftlichen Anfrage an den Senat erfahren. Dieser bat das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme.
Um Aufbrüche im Straßenbelag rasch zu beseitigen, werden diese in den meisten Fällen mit Kaltasphalt gefüllt, informiert das Bezirksamt. „Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Asphalt, der im kalten Zustand verarbeitet werden kann. Erst wird das Schlagloch von Bruchstücken befreit, um anschließend den Kaltasphalt einzubringen und mit einer Ramme zu verdichten“, so das Bezirksamt weiter. „Diese Arbeiten dienen der akuten Gefahrenabwehr. Diese Maßnahmen sind jedoch keine dauerhafte Instandsetzung, sondern eine provisorische Reparatur, die meist ohne größere und/oder längere Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden kann. Sobald der für die Straßenunterhaltung zuständige Fachbereich im Bezirk Kenntnis von einem Schlagloch erlangt, wird ein Reparaturauftrag ausgelöst. Gefahrenstellen werden dann priorisiert und kurzfristig bearbeitet.“
Hinweise zu Schlaglöchern erhält das Bezirksamt über Mitarbeiter der eigenen Straßenkontrolle, durch die Polizei sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Diese können Schlaglöcher über die App des Ordnungsamtes (siehe https://www.berlin.de/ordnungsamt-online/mobile-app/) oder per E-Mail an SGA [at] lichtenberg.berlin.de">SGA [at] lichtenberg.berlin.de melden.
„Sobald die Witterungsbedingungen es zulassen, erfolgen mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenunterhaltungsmitteln umfangreichere beziehungsweise nachhaltigere Erhaltungsmaßnahmen“, so das Bezirksamt weiter. Der tatsächliche Sanierungsbedarf übersteige allerdings die finanziellen Möglichkeiten des Bezirks deutlich. Aber wie viele witterungsbedingte Fahrbahnaufbrüche sind dem Bezirksamt auf Wegen und Straßen in Hohenschönhausen bekannt? Wo bestehen besondere Schwerpunkte an Schlaglöchern in Hohenschönhausen? hakten die beiden Abgeordneten nach. Dazu heißt es aus dem Bezirksamt: „Allein im Januar dieses Jahrs wurden über 1000 Mängelmeldungen durch Mitarbeitende des für die Straßenunterhaltung zuständigen Fachbereichs im Bezirk erfasst und geschrieben. Diese Mängelmeldungen umfassen alle erfassten Schäden im öffentlichen Straßenland im Bezirk Lichtenberg. Eine dezidierte, ortsspezifische Aussage über Art der Mängel sowie deren Anzahl ist nicht möglich, da diese Daten nicht statistisch erfasst sind.“
Auf die Fragen: Welche Finanzmittel stehen dem Bezirksamt Lichtenberg zur Verfügung, um gegen die entstandenen Schlaglöcher vorzugehen? antwortet das Bezirksamt, dass ihm im Haushaltsjahr 2026 für die Straßenunterhaltung Mittel in Höhe von knapp 5,3 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Die vorhandenen Haushaltsmittel seien aber für sämtliche Aufgaben der Straßenunterhaltung einzusetzen. „Hierzu zählen unter anderem die laufende Unterhaltung der Straßeninfrastruktur sowie Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, insbesondere die Beseitigung von Schlaglöchern.“
Kann der Senat die Berliner Bezirke finanziell bei der Beseitigung von Schlaglöchern unterstützen? fragten Danny Freymark und Martin Pätzold an den Senat gewandt. Die Senatsverkehrsverwaltung informiert, dass den Bezirken Berlins im Doppelhaushalt 2026/2027 „Mittel zur Verfügung gestellt, welche unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zielsetzung der Minimierung von Schlaglöchern durch Investition in die Straßenerhaltung dienen können.“ Dabei handele es um Bundesmittel von zehn Millionen Euro im Jahr für Investitionen in Fahrbahnen, Gehwege und Radwege im öffentlichen Straßenland. Diese stehen allerdings für alle zwölf Bezirke zur Verfügung. „Die zuständigen Bezirksamtsmitglieder wie die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenämter sind hierüber bereits informiert und wurden aufgefordert Maßnahmen anzumelden“, heißt es aus der Senatsverwaltung.

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