Im Zentrum der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 13. November 2025 stand eine umfassende Anhörung zum „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin“. Der Gesetzentwurf sieht vor, einen umlagefinanzierten Ausbildungsförderungsfonds einzurichten, in den Arbeitgeber einzahlen und aus dem ausbildende Betriebe Ausgleichszahlungen erhalten.
Zur Anhörung wurden Sachverständige aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltung eingeladen, denen wir für ihre fachlichen Beiträge ausdrücklich danken. In der Diskussion wurden die unterschiedlichen Standpunkte deutlich: Befürworter des Instruments erhoffen sich eine gerechtere Verteilung von Ausbildungskosten, die Entlastung ausbildender Betriebe und die Chance auf zusätzliche Ausbildungsplätze. Demgegenüber stehen Bedenken hinsichtlich zusätzlicher finanzieller Belastungen und bürokratischer Auflagen sowie der tatsächlichen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Instruments.
Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Das Gesetzgebungsverfahren zur Ausbildungsplatzumlage wird erst dann abgeschlossen, wenn deutlich ist, dass das vereinbarte Ziel – bis Ende 2025 rund 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen – nicht erreicht werden kann. Unser vorrangiges Ziel bleibt es, die im Bündnis für Ausbildung vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen, um Ausbildung attraktiver zu machen und die Betriebe bei der Gewinnung von Auszubildenden zu unterstützen.
Es ist uns ein zentrales Anliegen, die betriebliche Ausbildung in Berlin zu stärken, ohne dabei die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden. Wir brauchen mehr betriebliche Ausbildungsplätze, um jungen Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen und dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen.

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