Jetzt im Herbst, wo es morgens wieder später hell wird, machen sich viele Eltern Gedenken über einen sicheren Schulweg für ihre Kinder. Klar ist: Vor allem dort, wo es dunkel ist, scheint der Schulweg nicht sicher. Das trifft beispielweise für den von vielen Kindern genutzten Weg aus dem Ostseeviertel über die Straße Zum Hechtgraben bis zum Grünen Campus Malchow zu. Dort fehlt ab etwa der Hausnummer 21 bis zum Schulgelände eine Beleuchtung, obwohl sich dort ein befestigter Weg befindet. Warum das so ist und ob sich in absehbarer Zeit daran etwas ändern wird, wollte Abgeordnetenhausmitglied Prof. Dr. Martin Pätzold per Schriftlicher Anfrage vom Senat erfahren. Dieser informiert, dass der betreffende Wegabschnitt dem Land Berlin gehört. Für den Weg selbst ist zwar das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt verantwortlich, aber für die Beleuchtung sei die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig.
Weshalb die Straße Zum Hechtgraben nicht komplett beleuchtet wird, erklärt die Senatsverwaltung: „Die Straße Zum Hechtgraben ist im Bereich mit Bebauung beleuchtet. Ab etwa Hausnummer 21 handelt es sich um eine Straße ohne Bebauung, die gemäß Berliner Straßengesetz nicht zu beleuchten ist. Nachfolgend führt der Weg in Richtung Grüner Campus Malchow durch eine Grünanlage. Hier besteht gemäß Grünanlagengesetz keine Beleuchtungspflicht.“ Dass dieser Weg als Schulweg Bedeutung habe, dazu würden der SenMVKU keine Kenntnisse vorliegen. Weil der Weg durch eine unbeleuchtete Grünanlage führt, „sollte als verkehrssicherer Schulweg öffentliches beleuchtetes Straßenland genutzt werden“, heißt es weiter aus der Senatsverwaltung. Allerdings wird eingeräumt, dass bisher auch noch nicht geprüft wurde, die Beleuchtung in diesem Bereich zu erweitern.
Besteht denn überhaupt die Möglichkeit, auf dem betreffenden Wegabschnitt die Beleuchtung zu erweitern? Und in welchem Zeitraum könnte das geschehen? möchte Martin Pätzold außerdem wissen. Als Antwort formuliert die SenMVKU zunächst einen komplexen Abwägungsprozess: „Der Weg führt durch eine Grünanlage. Inwieweit die Belange des Naturschutzes der Errichtung einer Beleuchtung entgegenstehen würden, ist zu prüfen. Grundsätzlich ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Die Beleuchtung in der Stadt kann Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen.“
Hinzu käme: „Die Kosten für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage belaufen sich auf überschlägig geschätzt 180.000 bis 200.000 Euro.“ Deshalb antwortet die SenMVKU konkret auf Martin Pätzolds Frage: „Vor dem Hintergrund der aktuell verfügbaren Haushaltsmittel ist eine Umsetzung durch die SenMVKU mittelfristig nicht zu realisieren.“

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