Der Vorhabenträger verfolgt seine Pläne offenbar nicht weiter

Der Vorhabenträger verfolgt seine Pläne offenbar nicht weiter
16.09.2026

Meterhoher Wildwuchs und zerfledderte Planen am Bauzaun: Seit Jahren ist das Grundstück an der Freienwalder Straße 12 eine Stadtbrache, um die sich anscheinend niemand kümmert. Am Zustand dieses Areals in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte Hohenschönhausen wird sich offenbar in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Dieses Fazit lässt sich nach den Antworten ziehen, die Abgeordnetenhausmitglied Prof. Martin Pätzold auf eine Schriftliche Anfrage an den Senat erhielt.
Auf diesem Grundstück fanden vor einigen Jahren durch die Eigentümerin Abbrucharbeiten statt, die jedoch nicht abgeschlossen wurden, teilt der Senat mit. Den Bauzaun, der das Grundstück vor unbefugtem Betreten schützen soll, schätzt Bezirksamt, das vom Senat um Stellungnahme gebeten wurde, als „lückenhaft und teilweise nicht standsicher“ ein. In den vergangenen fünf Jahren seien beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) des Bezirks insgesamt sieben Bürgerbeschwerden zu diesem Grundstück eingegangen, heißt es weiter. Unter anderem betrafen diese die Abrissarbeiten, den Baumschutz sowie Lärm- und Staubbelästigungen.
Die letzte Beschwerde gab es im April dieses Jahres zum Thema mangelnde Verkehrssicherungspflicht und Verschandelung des Stadtbildes. Bezüglich der unzureichenden Grundstückssicherung sei daraufhin eine entsprechende Anordnung vom Bezirksamt erlassen worden. „Mit der letzten Anordnung wurde die Eigentümerin nicht nur aufgefordert, den Bauzaun wieder aufzustellen, sondern auch, diesen so zu verankern bzw. zu versteifen, dass ein erneutes Umkippen verhindert wird. Zudem wurde sie verpflichtet, die ordnungsgemäße Grundstückssicherung durch wöchentliche Kontrollen zu überwachen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen.“ Das Anordnungsverfahren sei aber noch offen, also noch nicht beendet, informiert das Bezirksamt.
Einen Sichtschutz könne das BWA allerdings nicht fordern und auch nicht mit Maßnahmen auf das Erscheinungsbild auf diesem Grundstück hinwirken. „Dafür bräuchte es eine konkrete Rechtsgrundlage. Ein bloß subjektives ästhetisches Missfallen genügt nicht“, so die Erklärung aus dem Amt.
Auf die Frage von Martin Pätzold, was auf diesem Grundstück geplant sei, teilt das Bezirksamt mit: „Das Grundstück Freienwalder Straße 12 befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-115 VE.“ Dieses B-Plan-Verfahren wurde aufgrund des Antrags eines Vorhabenträgers durch einen Beschluss des Bezirksamtes Lichtenberg im Dezember 2015 eingeleitet. Es wurden sowohl die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchgeführt.
„Trotz mehrfacher Nachfragen beim Vorhabenträger zur Weiterführung des Verfahrens sind seit langer Zeit keine diesbezüglichen oder andere planerische Aktivitäten des Vorhabenträgers bekannt“, informiert das Bezirksamt. Deshalb beabsichtige man die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Somit ist unklar, wie es mit diesem Grundstück weitergeht.

Fotoinformation:

Das Bezirksamt schätzt den Bauzaun am Grundstück Freienwalder Straße 12 als nicht standsicher ein. Deshalb hat es eine entsprechende Anordnung zur Herstellung der Standsicherheit erlassen, die noch nicht umgesetzt ist.