Nur für zwei Praxen in Hohenschönhausen gab es eine Förderung

Nur für zwei Praxen in Hohenschönhausen gab es eine Förderung
05.08.2026

Die Region Hohenschönhausen zählt bekanntermaßen zu denen in Berlin, die mit Arztpraxen nicht sonderlich gut versorgt sind. Um Anreize für die Ansiedlung von Ärzten in solchen Regionen zu schaffen, hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) eine sogenannte Praxisförderung in unterversorgten Bezirken angeboten. Im kommenden Jahr wird dieses Förderprogramm von der KV allerdings eingestellt. Aus diesem Anlass wollten die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold vom Senat zum einen erfahren, wie viele Praxen in Hohenschönhausen überhaupt eine Förderung erhielten und zum anderen welche Auswirkungen der Wegfall dieser Förderung aus Sicht des Senats haben könnte.
Insgesamt wurden vier Anträge auf Praxisförderung für den Bereich Hohenschönhausen im Jahr 2025 gestellt, informiert die KV. „Davon wurden zwei Anträge bewilligt und ein Antrag wurde abgelehnt. Der vierte Antrag ist unvollständig, da noch Unterlagen fehlen und konnte somit nicht beschieden werden“, so die KV.
Auf die Frage, welche Auswirkungen der Senat nach Einstellung der Praxisförderung für die ärztliche Versorgung in Hohenschönhausen erwartet, teilt dieser mit: „Die Entscheidung für eine Niederlassung hängt in der Regel von einer Vielzahl von Faktoren ab, die von Niederlassungswilligen individuell unterschiedlich gewichtet werden.“ Dem Senat liegen allerdings keine verlässlichen Daten dazu vor, in welchem Umfang die Entscheidung interessierter Ärztinnen und Ärzte sich niederzulassen von der Praxisförderung abhängt. Daher könne man keine belastbare Aussage darüber treffen, inwieweit der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossene Wegfall der Praxisförderung ab 2027 künftige Niederlassungsentscheidungen beeinflussen wird und welche Konsequenzen dies auf die haus- und fachärztliche Versorgung im Ortsteil Hohenschönhausen haben werde.
Fakt sei aber: Derzeit besteht in Berlin in keinem Planungsbereich und für keine Arztgruppe eine drohende oder bestehende Unterversorgung. Der Senat gehe davon aus, dass Patientinnen und Patienten bestimmte Anfahrtswege zu zugelassenen Ärzten oder ein entsprechender Zeitaufwand, um eine Praxis zu erreichen, zuzumuten sind. Zumutbare Entfernungen seien bundeseinheitlich entsprechend definiert. Sie betragen beispielsweise bis zu 20 PKW-Minuten für die hausärztliche Versorgung, bis zu 30 PKW-Minuten zu Kinder- und Jugendärzten sowie bis zu 40 PKW-Minuten zu vertragsärztlichen Leistungserbringern der augenärztlichen und frauenärztlichen Versorgung.
Bei der Vermittlung von Terminen über die Terminservicestelle der KV Berlin wird auf der Internetseite der KV Berlin (https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aerztlicher-bereitschaftsdienst/terminservice-der-kv) darauf verwiesen, dass innerhalb Berlins jede Entfernung als zumutbar angesehen werde.

Fotoinformation:

Das Sana Gesundheitszentrum im Mühlengrund mit seinen Facharztpraxen sorgte dafür, dass sich die Ärzteversorgung in Hohenschönhausen ein Stückweit verbesserte. Doch die Ärzteversorgung in der Region könnte noch besser werden. Aber klar ist: Die KV wird die Neuansiedlung von Ärztinnen und Ärzten ab dem kommenden Jahr nicht mehr fördern.