Gehrenseestraße ist Bestandteil des „T30-Konzept nachts“

Gehrenseestraße ist Bestandteil des „T30-Konzept nachts“
05.06.2025

Noch in diesem Monat wird der Senat den Lärmaktionsplan 2024-2029 beschließen. Ein Bestandteil dieses Planes ist die Anordnung von nächtlichem Tempo 30 in einem Abschnitt der Gehrenseestraße. Das erfuhr ich aus den Antworten auf eine Schriftliche Anfrage zu diesem Thema von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).
„Im Rahmen des neuen Berliner Lärmaktionsplans wird ein systematisches stadtweites Konzept für leiseren Verkehr in der Nacht zum Schutz der nächtlichen Ruhe und Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner erarbeitet: das sogenannte T30-Konzept nachts“, heißt es aus der Senatsverwaltung. Das „T30-Konzept nachts“ wird zunächst aufzeigen, für welche Abschnitte aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 30 Kilometer pro Stunde erforderlich ist. Die Umsetzung dieses Konzepts erfolge dann durch die obere Straßenverkehrsbehörde und durch die jeweiligen unteren Straßenverkehrsbehörden der Bezirke, heißt es weiter aus der Senatsverwaltung.
Welche Lärmschutzmaßnahmen sind speziell für die Gehrenseestraße vorgesehen? möchte ich vom Senat wissen. „Die Gehrenseestraße ist Teil des ersten Maßnahmenbündels des T30-Konzepts nachts. Das bedeutet, in der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans wird für die Gehrenseestraße aufgezeigt, für welche Abschnitte aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 30 Kilometer pro Stunde erforderlich ist.“ Auf dieser Grundlage sei eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen für die Gehrenseestraße im Abschnitt von der Wollenberger Straße bis etwa auf Höhe der S-Bahnstation Gehrenseestraße vorgesehen, informiert die SenMVKU. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung könne allerdings noch nicht genannt werden.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024-2029 fand bis Oktober 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Insgesamt wurden 296 eingegangene Beiträge ausgewertet. 14 davon waren Stellungnahmen, die durch Verbände abgegeben wurden. 280 verwertbare Stellungsnahmen gab es auf der Plattform mein.berlin.de und zwei Beiträge kamen von Bürgerinnen und Bürgern per E-Mail. Stellungnahmen gab es zum einem zum Lärmaktionsplan-Hauptdokument und zu dessen Anlagen, zum anderen zu den Steckbriefen des ersten Maßnahmenpakets des „T30-Konzepts nachts“. Der nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Abwägungsprozess wird nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes in dessen Anlagen nachzuvollziehen sein, informiert die Senatsverwaltung.
Erfreulich ist für Hohenschönhausen sicher, dass für einen Teil der Gehrenseestraße nachts Tempo 30 angeordnet werden soll, denn hier fließt der Verkehr, auch Schwerlastverkehr, unentwegt an Ein- und Mehrfamilienhäusern vorbei. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten des Lärmschutzes. Deshalb wollte ich vom Senat des Weiteren wissen: Wie wurde im Bereich der Gehrenseestraße die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025 angenommen? Dazu heißt es aus der zuständigen Senatsverwaltung. „Im Bereich der Gehrenseestraße sowie in der unmittelbaren Umgebung wurde das Schallschutzfensterprogramm 2024/ 2025 bislang nicht in Anspruch genommen.“